Gaststätten mit und ohne Alkoholausschank müssen bei Ihrem örtlichen Gewerbe- beziehungsweise Ordnungsamt angezeigt werden. Sofern der Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt ist, darf die Tätigkeit erst aufgenommen werden, wenn eine entsprechende Erlaubnis vorliegt. Eine Gaststättenerlaubnis können Sie ebenfalls bei Ihrem örtlichen Gewerbe- beziehungsweise Ordnungsamt beantragen.
Im Rahmen einer Gewerbeanzeige (Gaststätte MIT und OHNE Alkoholausschank) sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen:
Im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens (Gaststätte MIT Alkoholausschank) sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen:
Die endgültige Gaststättenerlaubnis ist raum-, betriebsart- und personengebunden und kann nur erteilt werden, wenn Sie als Antragsteller:in zuverlässig sind. Ihre Zuverlässigkeit weisen Sie durch die oben aufgelisteten Belege nach. Die Gewerbeabteilung prüft daraufhin, ob die Gaststätte in der beabsichtigten Form geführt werden darf.
Im Einzelnen können noch gesonderte Unterlagen notwendig sein, die Ihnen die zuständige Stelle mitteilen wird.
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