Sie möchten in Nordrhein-Westfalen (NRW) ein Handwerksunternehmen gründen oder eine Gaststätte eröffnen? Auf den beiden folgenden Seiten finden Sie Informationen zu Anträgen und Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle und sowie die Gaststättenerlaubnis.
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist für viele Handwerksberufe in NRW gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist das offizielle Verzeichnis der Handwerkskammer, in dem alle handwerklichen Betriebe erfasst werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen – etwa eine abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Berufserfahrung im Handwerk. Handwerkerinnen und Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen wurden, erhalten die Handwerkskarte als Nachweis.
Sie möchten ein Restaurant, eine Bar, einen Imbiss oder eine Gaststätte in NRW eröffnen? Dann müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu kann unter anderem die Beantragung einer Gaststättenerlaubnis gehören.
Diese amtliche Erlaubnis wird von der zuständigen Ordnungsbehörde ausgestellt – vorausgesetzt, Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen. Darunter fallen beispielsweise eine hygienische und sachgerechte Einrichtung der Räumlichkeiten sowie fachkundiges Personal.
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