Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) ist ein zentraler Online-Service für Dienstleisterinnen und Dienstleister, die in Nordrhein-Westfalen unternehmerisch tätig werden möchten, sowie für Fachkräfte aus dem Ausland.
Er unterstützt Sie bei allen Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit in NRW oder die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erforderlich sind.
Bei inhaltlichen Fragen zu diesen Themen unterstützt Sie die Geschäftsstelle des EA NRW gerne.
E-Mail: info@nrw-ea.de
Telefon: +49 5231 7134 50
Telefonische Servicezeiten: Mo. bis Fr. 8:00 - 10:00 Uhr
Anfragen können in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch beantwortet werden.
Der EA fördert grenzüberschreitende Dienstleistungen und reduziert bürokratische Hürden. Auf unserem Wirtschafts-Service-Portal.NRW finden Sie daher zahlreiche wirtschaftsbezogene Anträge, z.B. für die Existenzgründung. Diese können Sie bequem digital einreichen.
Für die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen stellen wir Ihnen auf unserer Website detaillierte Informationen zur Verfügung.
Die Leistungen des EA sind kostenlos. Es können lediglich Gebühren durch die zuständige Stelle für die Antragsbearbeitung erhoben werden.
Anfragen an die Geschäftsstelle des Einheitlichen Ansprechpartners beantworten wir schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von drei Werktagen.
Die Bearbeitungsdauer der Anträge variiert. Die Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Verfahrensbeschreibung.
Der EA ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zu Dienstleistungen, Unternehmensgründung und Berufsanerkennung.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:
Auf nationaler Ebene koordiniert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in den 16 Bundesländern. Die konkrete Realisierung der Vorgaben dieser Richtlinie liegt bei den Bundesländern selbst, was zu unterschiedlichen EA-Modellen führt.
Seit Dezember 2009 sind Einheitliche Ansprechpartner in allen EU-Mitgliedstaaten rechtsverbindlich. Alle EA der EU-Länder sind Teil des EUGO-Netzes. Auch Island, Liechtenstein und Norwegen nehmen freiwillig teil.
Zur Übersicht der Europäischen Kommission über die EA in der EU.
Das Your Europe-Portal der Europäischen Kommission ist Ihre zentrale Anlaufstelle, um in anderen europäischen Ländern zurechtzukommen – ohne Bürokratie und unnötige Hürden. Ob als Bürgerin oder Bürger, Verbraucherin oder Verbraucher sowie als Unternehmen: Hier finden Sie schnelle und gezielte Unterstützung.
Mit der integrierten Suchmaschine des Portals werden Sie direkt an den passenden Unterstützungsdienst weitergeleitet. Ob Recht, Steuern, Arbeit oder Konsumentenschutz – das Portal bietet praktische Lösungen für alle Lebensbereiche in der EU.
Der EA handelt auf Basis europäischer und nationaler Rechtsgrundlagen, die den Binnenmarkt stärken, Verwaltungsverfahren vereinfachen und Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen im Detail:
Die Dienstleistungsrichtlinie bezeichnet die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Das Ziel der Richtlinie besteht darin, den europäischen Binnenmarkt zu stärken.
Kleinen und mittleren Unternehmen soll erleichtert werden, über ihre nationalen Grenzen hinauszuwachsen. Die Richtlinie gilt für alle gewerblichen, kaufmännischen, handwerklichen und freiberuflichen Tätigkeiten. Ausgenommen sind unter anderem Tätigkeiten in den Bereichen Finanzen, Gesundheit, Verkehr, Leiharbeit und private Sicherheitsdienste.
Artikel 6 verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringer alle notwendigen Verfahren über den EA abwickeln können – digital, effizient und zentralisiert.
Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union regelt die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und soll diese effizienter und transparenter machen. Die Richtlinie gilt insbesondere für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.
Sie unterstützt die Entwicklung zu einem flexibleren Arbeitsmarkt, die Automatisierung der Anerkennung von Berufsabschlüssen und vereinfacht die Abwicklung von Verwaltungsverfahren.
Mit der Novellierung der Vorgaben durch die Richtlinie 2013/55/EU wurde unter anderem bestimmt, dass sämtliche Verfahren der Berufsanerkennung über den EA abgewickelt werden können.
Download:
BerufsanerkennungsrichtlinieDas Wirtschafts-Portal-Gesetz Nordrhein-Westfalen (WiPG) setzt die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) und der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) in nationales Recht um. Es bildet die rechtliche Grundlage für den EA in NRW.
Der EA richtet sich an:
• Unternehmerinnen und Unternehmen (Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Startups, Handwerksbetriebe)
• Gründerinnen und Gründer (auch aus dem Ausland)
• Ausländische Unternehmen, die in NRW tätig werden möchten
• Personen, die ihre im Ausland erworbene berufliche Qualifikation in NRW anerkennen lassen möchten
Ja, der EA berät auch internationale Unternehmen, die
• Einen Standort in NRW gründen wollen
• In NRW geschäftlich tätig werden möchten
• Fragen zu Anmeldungen, Genehmigungen und Erlaubnissen haben
Ja, der EA informiert über Förderprogramme in NRW, vermittelt an zuständige Stellen (z.B. NRW.Bank, KfW und IHK) und unterstützt Sie beispielsweise bei der Beantragung eines Gründungsstipendiums.
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