Wirtschafts-Service-Portal.NRW

Unternehmensführung in NRW

Sie sind selbstständig in Nordrhein-Westfalen? Hier finden Sie Informationen zu gewerblichen Beantragungen, Sorgfaltspflichten und Genehmigungen – online und unkompliziert.
Von der Gewerbeummeldung über die Erlaubnis für die Straßensondernutzung oder für Veranstaltungen bis zur Geldwäscheprävention: Nutzen Sie die Online-Anträge des Wirtschafts-Service-Portals NRW (WSP.NRW) und erledigen Sie Verwaltungsakte schnell und rechtssicher.

Gewerbeummeldung

Sie möchten mit Ihrem Gewerbe innerhalb einer Gemeinde umziehen oder Ihr Waren- und Dienstleistungsangebot ändern?

Sondernutzung von Straßen

Sie möchten eine Sondernutzung von öffentlichen Straßen beantragen (z. B. für Werbeplakate oder Baumaßnahmen)?

Informationen zu Finanzen, Controlling und dem Gewerbezentralregister

Eine erfolgreiche Unternehmensführung erfordert auch eine solide Finanzplanung und ein effektives Controlling.
Mithilfe des Lohn- und Einkommensteuerrechners des Bundesministeriums der Finanzen können Sie Ihre Einkommensteuer genau berechnen. Auf der Basis Ihres zu versteuernden Einkommens ermittelt der Einkommensteuerrechner außerdem Ihren durchschnittlichen Steuersatz und welcher Betrag Ihnen bei einem möglichen Mehrverdienst nach Steuerabzug noch übrigbleiben würde.

Mit einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister erhalten Sie tiefergehende Informationen über Gewerbetreibende, zum Beispiel über Verwaltungsentscheidungen, Bußgeldentscheidungen oder bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten.

Weitere kostenlose Beratungsangebote finden Sie bei den vom Land NRW getragenen Startercentern NRW oder dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Finanzielle Hilfen der Kammern und Agentur für Arbeit

Falls Sie als Unternehmerin oder Unternehmer finanzielle Unterstützung benötigen, bieten Ihnen in vielen Branchen und Gewerbezweigen die zuständigen Kammern erste Hilfestellungen an. Auch die Agentur für Arbeit bietet hier Unterstützungsmöglichkeiten wie Insolvenzgelder, Gründungszuschüsse und einen Eingliederungszuschuss. Neben finanziellen Hilfen werden außerdem Schulungen für Gründerinnen und Gründer beziehungsweise Unternehmerinnen und Unternehmer angeboten.

Hilfen zu Personal

Die Auswahl und Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Besondere Fähigkeiten erfordert dabei die Personalverwaltung, also die Vereinbarung der Löhne und Gehälter, die Einhaltung der Sozialversicherungsvorschriften und die Besetzung von Stellen mit den dafür geeigneten Angestellten.

Bei der Agentur für Arbeit finden Sie detaillierte Informationen zu:
• der Beschäftigung von ausländischen Angestellten
• der Abgrenzung zwischen Überlassung und Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
• der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit zur Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt
• der Beschäftigung von Flüchtlingen und zum Fachkräftebedarf

Auch das WSP.NRW bietet weiterführende Informationen zur Einstellung von Mitarbeitenden. Dies ist vor allem bei der Gründung von Unternehmen von großer Bedeutung.

Die NRW Fachkräfte Agentur International (FAI NRW) unterstützt Unternehmen in Nordrhein-Westfalen mit einem kostenfreien, praxisorientierten und individuellen Beratungsangebot zur Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte:
• Von der Bedarfsanalyse über Visums- und Anerkennungsverfahren bis hin zur sozialen Integration im Betrieb und dem Familiennachzug: Die FAI NRW begleitet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Schritt für Schritt und kostenfrei.
• Die FAI NRW unterstützt Unternehmen mit Webinaren, Checklisten, tiefgreifenden Infomaterialien und Einzelfallberatung.

Durch eine faire, internationale Fachkräftegewinnung begegnen Unternehmen dem Fachkräftemangel proaktiv, stärken Ihre Unternehmenskultur und binden qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig. So schaffen sie eine nachhaltige Grundlage für Innovation, Wachstum und Zukunftsfähigkeit.

Das Portal vergabe.NRW

Das Portal vergabe.NRW ist die offizielle Plattform der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für das öffentliche Auftragswesen. Es unterstützt Unternehmen, Kommunen und Landesbehörden bei der Vergabe und Abwicklung öffentlicher Aufträge – transparent, digital und effizient.

Auf der Plattform finden Unternehmen in NRW umfassende Informationen zu Ausschreibungen, Vergaberecht und aktuellen Bekanntmachungen. Sie können sich über offene Aufträge informieren, sich für die Teilnahme bewerben und digitale Angebote einreichen. Eine kostenlose Registrierung ermöglicht den Zugriff auf Vergabeunterlagen sowie automatische Benachrichtigungen zu neuen Ausschreibungen oder Änderungen.

Über den Vergabemarktplatz NRW, der auch unter evergabe.nrw.de erreichbar ist, lassen sich Vergabeverfahren elektronisch abwickeln – von der Suche nach Ausschreibungen bis zur Abgabe von Angeboten.

Für Kommunen und öffentliche Einrichtungen in NRW bietet vergabe.NRW die Möglichkeit, Bekanntmachungen zu Vergabeverfahren elektronisch zu veröffentlichen und so die digitale Transformation der Beschaffung voranzutreiben. Durch die NRW-weite Standardisierung der Prozesse werden nicht nur Zeit und Kosten gespart, sondern auch die Transparenz und Akzeptanz der E-Vergabe erhöht.

FAQs: Unternehmensführung in NRW

Hilfe und häufige Fragen zur Unternehmensführung

In Nordrhein-Westfalen hängen die benötigten Genehmigungen von Ihrer Branche und Tätigkeit ab. Typische Beispiele sind:

  • Gewerbeanmeldung (für alle gewerblichen Tätigkeiten)
  • Sondernutzungserlaubnis (z. B. für Verkaufsstände auf öffentlichen Flächen)
  • Branchenspezifische Konzessionen (z. B. für Gastronomie, Taxibetriebe oder Handwerk)
  • Eintrag ins Gewerbezentralregister (bei bestimmten Vorstrafen oder Bußgeldern)

Nutzen Sie den Gründungsassistenten des WSP.NRW, um individuelle Anforderungen für Ihr Vorhaben zu prüfen.

Für die Nutzung öffentlicher Straßen, von Wegen oder Plätzen, die über den üblichen Gemeingebrauch hinausgeht, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Das gilt zum Beispiel für das Aufstellen von Baustellencontainern und Werbeaufstellern oder andere Nutzungen im öffentlichen Straßenraum.

Unternehmerinnen und Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, Geldwäsche zu verhindern und verdächtige Transaktionen zu melden. Das WSP.NRW bietet Informationen und Hilfestellungen dazu, mit welchen Maßnahmen Sie die Geldwäscheprävention umsetzen können.

FAQ

Sie haben Fragen zur elektronischen Antragstellung, Anträgen oder anderen Themen? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Über das Portal

Das WSP.NRW ist die zentrale Plattform in NRW, um über 80 Online-Dienste für Gewerbetreibende, Freie Berufe, grenzüberschreitende Dienstleistungen sowie die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse digital und einfach abzuwickeln.

Für Unternehmen
Online-Anträge

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