Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://service.wirtschaft.nrw/ veröffentlichten Website des Wirtschafts-Service-Portal.NRW des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
teilweise konform
Prüfschritt 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
Nicht alle Bedienelemente, Grafiken und Objekte besitzen Alternativtexte. Außerdem gibt es einige leere alt-Attribute für Layoutgrafiken.
Prüfschritt 9.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge
Es werden u.a. Beschriftungen von Radiobuttons doppelt ausgegeben.
Prüfschritt 9.1.4.3 Kontrast (Minimum)
In gewissen Konstellationen kommt es vor, dass farbige Platzhalter, Zeichen, Zahlen, Beschriftungen und Fehlermeldungen einen zu geringen Kontrastabstand zum weißen bzw. jeweils farbigen Hintergrund besitzen.
Prüfschritt 9.1.4.4 Textgröße ändern
Der Cookie-Banner ist nicht vollständig sichtbar.
Prüfschritt 9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus
Es kann vorkommen, dass Inhalte wie bspw. die zugehörige Beschriftung durch angezeigte Elemente überdeckt werden.
Prüfschritt 9.2.4.2 Seite mit Titel
Es gibt Seiten, die nicht genügend beschriftet sind. Es ist dann nicht erkennbar, auf welcher Webseite sich die Nutzenden befinden.
Prüfschritt 9.2.4.7 Fokus sichtbar
Aufgrund von Problemen bei der Fokussierung sowie beim Kontrastabstand zum Hintergrund kann die Information u. U. nicht gut wahrnehmbar sein.
Prüfschritt 9.3.2.2 Bei Eingabe
Gelegentlich kann es sein, dass der Fokus nicht optimal gesetzt ist.
Prüfschritt 9.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
Es ist möglich, dass die Kennzeichnung von Pflichtfeldern nicht erklärt wird oder Informationen zum geforderten Format für Eingabefelder nicht verfügbar sind.
Prüfschritt 11.7 Benutzerpräferenzen
Logos und Suchfelder können nicht oder nicht gut erkennbar sein.
eher nicht konform
Prüfschritt 9.1.3.1 Info und Beziehungen
Es existieren teilweise Fehler bei HTML-Strukturelementen für Überschriften, Listen und Zitate. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Inhalte fehlerhaft gegliedert sind und die Beschriftung von Formularelementen programmatisch unzureichend ermittelbar ist.
Prüfschritt 9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow)
Es besteht die Möglichkeit, dass Texte nicht optimal umbrechen, was zu Verständnisproblemen führen kann.
Prüfschritt 9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast
Kontrastabstände sind mitunter zu gering.
Prüfschritt 9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge
Fehler beim Setzen des Fokus können zu Problemen bei der Navigation auf der Seite führen.
Prüfschritt 9.3.3.1 Fehlerkennzeichnung
In manchen Fällen können Fehlermeldungen nicht vom Screenreader gelesen werden.
nicht konform
Prüfschritt 9.2.1.1 Tastatur
Es gibt Schaltflächen und andere Bedienelemente, die nicht mit der Tastatur angesteuert werden können.
Prüfschritt 9.4.1.2 Name, Rolle, Wert
Aufgrund von Fehlern können Probleme mit dem Screenreader, bei der Steuerung, beim Verständnis von Informationen sowie bei der Erkennung von Links und anderen Elementen auftreten.
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis zum 31.12.2025 geplant:
Diese Erklärung wurde am 28.09.2020 erstellt und zuletzt am 14.07.2025 aktualisiert.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter info@nrw-ea.de an. Wir werden die Meldungen sichten und wenn möglich beheben oder hier auflisten.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
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